Im VDLUFA sind etwa 90 Ordentliche Mitglieder organisiert, so:
Ordentliche Mitglieder müssen sich in öffentlicher Trägerschaft befinden. Juristische und natürliche Personen, die eine eigene agrarwissenschaftliche Untersuchungs- oder Forschungsstelle unterhalten und nicht öffentlich-rechtlich getragen werden, können Außerordentliche Mitglieder werden.
Mitarbeitende Ordentlicher und Außerordentlicher Mitglieder können Persönliche Mitglieder im VDLUFA werden. Daneben ist auch eine Freie Mitgliedschaft möglich. Weiterhin ernennt der VDLUFA zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit ausländische Fachkolleginnen und Fachkollegen zu Korrespondierenden Mitgliedern. Personen, die den Verband herausragend fördern oder gefördert haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Anträge auf eine VDLUFA-Mitgliedschaft erhalten Sie hier: